Fachanwalt für Sozialrecht
in Lübeck

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Ich setze mich für Sie ein. Rufen Sie einfach an! Mein Honorar richtet sich ausschließlich nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.

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Fachanwalt für Sozialrecht
Michael Kösters
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Welches Anliegen haben Sie?

Krankheit & Pflege

  • Krankenversicherung SGB V
  • Pflege SGB XI
  • Schwerbehinderung SGB XI
  • Unfall SGB VII
  • Durchsetzung von Zahlungsansprüchen gegenüber der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
  • Überprüfung ärztlicher Gutachten
  • Fragen zur Beitragshöhe

Rente

  • Rente SGB VI
  • Vertretung nach Ablehnung der Erwerbsminderungsrente
  • Beantragung von Rehabilitations­leistungen
  • Fragen zur Altersrente

Sozialleistungen & Hartz 4

  • Arbeitslosigkeit SGB III
  • SGB II und SGB XII (Hartz 4)
  • Prüfung Ihrer Bescheide
  • Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit
  • Widerspruch bei Kürzung des Arbeitslosengeldes
  • Durchsetzung verschiedener Leistungsansprüche

Haben Sie Fragen zu den Leistungen? Dann rufen Sie mich gerne unter (0451) 92 95 30 15 an.

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Alles zu meiner vollsten Zufriedenheit.Es ging tatsächlich nicht um sehr viel Geld, aber Herr Köster sich viel Zeit genommen obwohl sein Verdienst dabei gering war. Dankeschön dafür!!!
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Super Anwalt. Alles lief super und glatt. Danke nochmal
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Wenn es um Sachen Arbeitsrecht geht, ist der Rechtsanwalt Herr Kösters der richtige Ansprechpartner. Vermittelt juristische Texte, Fragen und Antworten verständlich und gewissenhaft.
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Nähere Infos zu mir

Das Sozialrecht ist ein ungemein großes, kaum überschaubares Rechtsgebiet, was jeden von uns in einer besonderen Art und Weise betrifft. Es regelt die Ausgestaltung des sozialen Netzes in Deutschland.

Das Sozialrecht ist ein Teilbereich des Verwaltungsrechts und damit des öffentlichen Rechts. Außerdem hat es viele Berührungspunkte zum Arbeitsrecht, da Sozialversicherung und Arbeitsverhältnis eng zusammenhängen und die Teilhabe am Arbeitsleben ein wichtiges Ziel des Sozialrechts ist.

Das ist Grundgesetz verankerte Sozialstaatsprinzip (Art. 20, 28 GG) wird durch das Sozialrecht verwirklicht und dient der sozialen Gerechtigkeit und sozialen Sicherheit. Das Sozialrecht versucht diese Ziele insbesondere durch die Gewährung von Sozialleistungen zu verwirklichen.

Die soziale Gerechtigkeit verlangt vor allem ausgleichende Hilfen für Menschen, die aus eigener Kraft nicht in der Lage sind, die grundrechtlich geschützten Freiheiten und Möglichkeiten zu nutzen. Insbesondere durch die Garantie eines menschenwürdigen Existenzminimums wird der Staat zum Schutz derjenigen gezwungen, die von anderer Seite keine Hilfe erhalten.

Die Hartz IV - Gesetzgebung differenziert zwischen den Hilfen für die Grundsicherung im alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) und denen für Arbeitssuchende (SGBIII).

Das Schwerbehindertenrecht, die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, regelt im SGB IX die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in Arbeit und Gesellschaft und sieht dem Ziel dienende besondere Sozialleistungen vor.

Unternehmen benötigen sozialrechtliche Hilfe immer mehr, wenn es um die Höhe und Rechtmäßigkeit von laufenden oder nachgeforderten Beitragszahlungen geht.

Dem Sozialrecht obliegt auch die gesamte Organisation des Gesundheitswesens, Leistungserbringer und ihre Kunden sind daher besonders auf Spezialkenntnisse und juristischen Rat angewiesen, um ihre - im SGB oftmals versteckten - Rechte wahrzunehmen.

Im Bereich der Sozialgesetze existiert eine eigene Gerichtsbarkeit. Spezielle Kenntnisse der Besonderheiten des gerichtlichen Verfahrensrechtes sind unabdingbare Voraussetzung dafür die Durchsetzung Ihrer Rechte.

Rechtsanwalt Kösters vertritt Sie im Antrags-, Widerspruchs- und Klageverfahren oder erstellt im Rahmen einer Beratung Handlungsfahrpläne.

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